Erbimmobilie

Blogbeitrag

Immobilie geerbt – und jetzt?

Dieser Fall von „Erb-Gut“ ist gar nicht so selten: Man hat einen nahestehenden Menschen
verloren – und ein Haus „gewonnen“. Bei allem persönlichen Schmerz: Umfasst der Nachlass
eine Immobilie, stehen wichtige Entscheidungen an.

Erbfolge: An welcher Stelle stehen Sie? Gibt es weder Erbvertrag noch Testament, dann greift
die gesetzliche Erbfolge. Sind Sie Ehe- oder Lebenspartner, Kind oder Enkel des Verstorbenen,
dann kommen Sie vor den Eltern, Geschwistern und Nichten oder Neffen. Dabei könnten Sie
Teil einer Erbengemeinschaft sein, in der Sie sich gemeinsam über die Verwendung der
Immobilie einigen müssen.


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Finanzen und Grundbuch: „Haus“ klingt gut, aber steht es auf einem hohen Schuldenberg?
Dann können Sie das gesamte Erbe ausschlagen. Geben Sie dafür innerhalb von sechs
Wochen beim Nachlassgericht eine Erklärung ab. Möchten Sie das Erbe annehmen? Kein
Problem: Erledigen Sie das formlos oder tun Sie einfach gar nichts. Wollen Sie die Immobilie
selbst bewohnen, beantragen Sie beim Grundbuchamt in den nächsten beiden Jahren
kostenfrei die Berichtigung des Grundbucheintrags.


Verkehrswert: Lassen Sie durch ein Gutachten den aktuellen Wert des Hauses aufgrund von
Zustand, Größe und Lage bestimmen. Das ist wichtig für die Erbschaftsteuer, denn das
Finanzamt orientiert sich dafür ansonsten nur an einem Durchschnittswert. Das Urteil eines
Sachkundigen kann sich vor allem bei renovierungsbedürftigen Häusern lohnen – und
generell eine wichtige Grundlage bilden, wenn die Immobilie verkauft werden soll.
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Erbschaftsteuer: Ihr Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen, der Wert und die Nutzung der
Immobilie bestimmen, was Sie in die Staatskasse zahlen „dürfen“. Die höchsten Freibeträge
gibt es für Ehe-/Lebenspartner (500.000 Euro) und Kinder (400.000 Euro). Wichtig: Teilen Sie
den Erbfall innerhalb von drei Monaten schriftlich dem Finanzamt mit. Steuerfrei ist ein
maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche bietendes Haus übrigens, wenn der Verstorbene
dort gelebt hat und Sie als sein Ehe-/Lebenspartner oder Kind es für mindestens zehn Jahre
selbst bewohnen möchten.

Nutzung: Seien Sie ehrlich zu sich selbst: Möchten Sie in das geerbte Haus tatsächlich
einziehen? Passen Größe und Lage wirklich zu Ihrer Lebenssituation? Wenn nicht: lieber
vermieten oder verkaufen?

Fazit: Kein Gedanke ist umsonst. Das geht aufs Haus!

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